Die Frage, ob Medien Qualitätskriterien einhalten müssen, um sich auf die Pressefreiheit zu berufen zu können, ist ein komplexes Thema. Der Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 07.11.2024 (Az.: 10 A 5.23) klar gestellt, dass der Begriff „Presse“ formal weit gefasst ist und nicht von der Qualität des Druckerzeugnisses abhängig gemacht werden kann.

Dies bedeutet, dass Medien die Pressefreiheit auch ohne strengere Qualitätskriterien wahrnehmen können. Politiker und Medienkritiker fordern jedoch oft eine stärkere Kontrolle der Medien, um sie besser zu regulieren.

Doch diese Forderung würde den Gehalt der Pressefreiheit elementar verkennen. Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht, das auch digitale Medien berufen kann, und sollte nicht von der Qualität des Druckerzeugnisses abhängig gemacht werden.

Es ist wichtig, dass die Medien ihre Rolle als Informationsquelle weiterhin ausüben können, ohne unter Druck gesetzt zu werden, bestimmte Qualitätskriterien einzuhalten. Die Kontrolle der Medien sollte vielmehr auf die Inhalte und die Berichterstattung konzentriert werden, um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit genug Informationen erhält, um sich informiert zu entscheiden.