Die rheinland-pfälzische Kommunalaufsicht hat den Ausschluss des AfD-Politikers Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen bestätigt. Der Landesregierungsbüro ADD in Trier wies den Einspruch des Landtagsabgeordneten zurück, da Zweifel an seiner Verfassungstreue ausreichend begründet seien.

Die Behörde erkennt diese Zweifel als ausreichend an und hat ein Menschenbild deutlich gemacht, das nicht mit den fundamentalen Werten des Grundgesetzes vereinbar sei. Der Ludwigshafener Wahlausschuss hatte Paul im August nicht zur Wahl zugelassen, weil Zweifel an seiner Verfassungstreue geltend gemacht worden waren.

Die Entscheidung ist nach Berichten von SWR und dpa offiziell bestätigt. Die rheinland-pfälzische Kommunalaufsicht hat die Entscheidung des Wahlausschusses unterstützt und bestätigt, dass Paul nicht zur Wahl zugelassen werden kann.

Die Gründe für den Ausschluss sind in den vorliegenden Unterlagen detailliert beschrieben und zeigen ein klares Menschenbild, das nicht mit den fundamentalen Werten des Grundgesetzes vereinbar ist. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Wahl und zeigt, dass die Behörde die Zweifel an Pauls Verfassungstreue ernst nimmt.

Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in der Überprüfung von Politikern auf ihre Verfassungstreue und zeigt, dass die Behörden die Notwendigkeit haben, solche Fälle zu überprüfen.