Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, wegen Verstoßes gegen das staatliche Neutralitätsgebot scharf gerügt. Ein von drei Klageanträgen des AfD-Landesverbandes Thüringen gegründeter Antrag wurde dem Gericht zugestanden, der durch den Rechtsanwalt Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcker vertreten wurde.
Das Gericht hat Kramer darin verurteilt, die Programmatik der AfD nicht allgemeinpolitisch zu bewerten und seine Aussagen, die die Partei als „keine politischen Alternativen und Lösungen“ bezeichnete, als unzulässig in den politischen Wettbewerb eingegriffen. Die Gerichtsentscheidung basiert auf der Meinung, dass Kramer diese Äußerungen nicht von seinem gesetzlichen Auftrag gedeckt gewesen seien, da sie keinen konkreten verfassungsschutzrechtlichen Bezug hatten.
Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in der Auseinandersetzung mit dem Neutralitätsgebot und seine Anwendung in der Praxis. Die Angelegenheit wird wahrscheinlich weiterhin diskutiert und bearbeitet, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Äußerungen von Beamten wie Kramer im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften stehen.
