Der Vermittlungsausschuss hat einen Kompromiss zum Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung erzielt, der Einschnitte bei Krankenhäusern abfedern soll. Nach einer Einigung zwischen Bund und Ländern sollen die ursprünglich vorgesehenen Sparmaßnahmen im Kliniksektor grundsätzlich bestehen bleiben, aber ein zeitlich versetzter Ausgleich vorgesehen sein, um die Effekte bis 2027 auszugleichen.

Die Meistbegünstigtenklausel soll weiterhin umgesetzt werden, um die Einsparungen abzumildern. Der Kompromiss soll die Einschnitte im Krankenhausbereich abfedern und eine Lösung für das Sparpaket finden.

Die genauen Details des Kompromisses sind jedoch noch nicht bekannt, da sie in einer Protokollerklärung der Bundesregierung veröffentlicht werden sollen. Es bleibt abzuwarten, ob der Vermittlungsausschuss den Kompromiss annehmen wird und wie er die gesetzliche Krankenversicherung beeinflussen wird.